Bestattungsvorsorge


Regeln Sie im Rahmen einer Vorsorge ihre Bestattung. Doch warum sollten sie dies überhaupt tun?

Und welche Arten der Vorsorge gibt es? Wir versuchen Ihnen hier in Kürze eine Übersicht zu geben.

Dennoch - nichts ist besser als das persönliche Gespräch in diesen Angelegenheiten. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die unten stehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Bestattungsvorsorge bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

 

Folgende Möglichkeiten bestehen bei der Bestattungsvorsorge:

  • Bestattungsverfügung
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Treuhandvertrag
  • Sterbegeldversicherung

Warum eine Vorsorge?

Zum einen ist es die Sicherung Ihrer eigenen Bestattung mit Ihren eigenen Wünschen ohne eine Einrede dritter Personen. 

Zum anderen erleben wir in der Praxis häufig, dass sich Menschen zu Lebzeiten wenig oder gar keine Gedanken um ihre Bestattung gemacht haben. Die Folge davon ist, dass sich die bestattungspflichtigen Angehörigen in einer unangenehmen Situation -unter Zeitdruck- wiederfinden. Das betrifft sowohl die organisatorische, als auch die finanzielle Seite einer Beisetzung. Oft fällt es den Angehörigen schwer, eine Entscheidung über die Art und Weise der Beisetzung zu treffen, wenn vorher über die Bestattung -und natürlich über den Kostenrahmen- nie gesprochen wurde.

 

Bestattungsverfügung


Eine Bestattungsverfügung ist lediglich ein Leitfaden für Hinterbliebene. In dieser Verfügung wird die Art und Weise der Beisetzung beschrieben. Eine solche Verfügung ist sicher besser als nichts und stellt für Angehörige eine große Hilfe dar. Sie ist aber für die Hinterbliebenen nicht verbindlich, wenn für die anfallenden Kosten keine Sorge getragen wurde.

Wenn sich also Herr Meier im Rahmen einer Bestattungsverfügung ein Marmormausoleum mit Einlegearbeiten aus Lapislazuli auf Melaten wünscht, aber nach seinem Tode die Mittel dafür nicht ausreichen, so wird Herr Meier das Mausoleum nicht erhalten. Dies ist vollkommen rechtens, da dieser Wunsch schon eine unzumutbare Härte für die Hinterbliebenen darstellt. Herr Meier wird sich mit einer anderen Grabart bzw. Entscheidung der Angehörigen begnügen müssen.

Aber die Bestattungsverfügung hat noch einen anderen Haken: Sie kann verschwinden.

Beispiel: Frau Meier wünschte sich eine Erdbestattung auf dem Südfriedhof. Sie hat dazu die notwendigen Gelder auf einem Sparbuch hinterlegt. Dieses Sparbuch erhält der bestattungspflichtige Erbe und zieht es vor, endlich einen verdienten Urlaub auf den Malediven zu verbringen. Die Bestattungsverfügung ist nicht mehr auffindbar, da sie auf unerklärliche Art und Weise verschwunden ist. Frau Meier wird anonym im Kölner Umland beigesetzt.

 

Tipp: Lassen die die Verfügung von einem Zeugen unterschreiben und hinterlegen zwei oder mehrere Originale bei Personen ihres Vertrauens.

Download
Bestattungsverfügung Vorlage
Kölner Bestattungen.pdf
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Bestattungsvorsorgevertrag


Der Bestattungsvorsorgevertrag ist so einfach nicht vom Tisch zu wischen. Denn hier gibt es Vertragsparteien. Diese bestehen aus ihnen selbst und einem Bestattungshaus ihrer Wahl. Dieser Vertrag beinhaltet die Art und Weise der Beisetzung im Detail. Zusätzlich wird dort noch festgelegt, wie bzw. durch welche Mittel die Beisetzung beglichen wird. Die Einrede Dritter oder eine Änderung des Inhaltes ist hier nicht möglich, solange die im Vertrag aufgeführten Mittel zur Verfügung stehen.

 

Und hier nähern wir uns schon dem eigentlichen Kern. Denn nicht jeder Vermögenswert ist sicher, sprich: „mündelsicher“.  

Wird z.B. ein vormals gesunder Mensch krankheitsbedingt pflegebedürftig, so wird –bis auf einen Schonbetrag- zunächst das Vermögen des Patienten zur Deckung der Pflegekosten herangezogen. Und so kann es passieren, dass ein Bestattungsvorsorgevertrag mangels Masse –sprich kein Geld mehr da- nicht erfüllt werden kann.

Die sicherste Art der Vorsorge ist daher der  Bestattungsvorsorgevertrag in Verbindung mit einem Treuhandvertrag!


Treuhandvertrag


Das Kapital wird in Verbindung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag auf ein Treuhandkonto eingezahlt,  verzinst und sozusagen mündelsicher angelegt. Im Todesfall wird das Treuhandvermö­gen an unser Unternehmen ausge­zahlt, so kann die Bestattung wie geplant durchgeführt werden.

 

Das ist ein Treuhandvertrag: Mündelsicher-zweckgebunden-verzinst

  • Das Kapital wird angelegt und generiert Zinsen*
  • Mündelsicher
  • Kein Zugriff durch Dritte
  • Das Kapital liegt abgesichert bei einer Treuhandgesellschaft, und NICHT beim Bestatter

*leider, wie derzeit überall, muss man den Zusatz „kann Spuren von Zinsen enthalten“ angeben. Es ist derzeit nicht absehbar, wann und in welcher Art sich der Zins-und Zinseszins-Motor wieder in Bewegung setzt.