Ein Sterbefall ist eingetreten oder steht bevor


Ein Todesfall kann Sie in eine emotionale Extremsituation versetzen. Sie wissen nicht, was auf Sie zukommt oder was zu erledigen ist. Auch dann, wenn Sie es sich vorher angelesen haben. Da Sie auf der Gefühlsebene in hohem  Maße belastet sind fällt es schwer, hier noch klare Gedanken für Formalitäten oder bürokratische Notwendigkeiten zu finden.

Wichtig ist - seien Sie ohne Sorge! Es kommt keine bürokratische Lawine auf Sie zu.

Alle Formalitäten und Behördengänge werden von uns übernommen. Damit Sie ausreichend Raum zur Bewußt-Werdung des Abschieds haben gehört es zu unserer Arbeit, Ihnen so viel wie möglich abzunehmen.

Was tun?


Tritt der Tod zu Hause ein, müssen Sie den Hausarzt oder den Notarzt verständigen. Dieser stellt den Tod fest und gibt die notwendigen Papiere aus. Gleichzeitig verständigen Sie einen Bestatter Ihrer Wahl.

Download
Hier stehen Ihnen alle Informationen zum Download bereit.
Benötigte Unterlagen im Todesfall.pdf
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Dokumente im Sterbefall

Welche Papiere werden sofort benötigt?

Am Sterbetag (oder am Folgetag) würden wir Sie bitten, folgende Dokumente bereitzuhalten:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Heiratsurkunde
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
  • (bei Verwitweten) Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der Krankenversicherung
  • Die Rentenversicherungsnummer
  • Totenschein (wird automatisch vom benachrichtigten Arzt ausgefüllt)

Diese Papiere werden später benötigt

Folgende Papiere werden benötigt, lassen aber einen gewissen Zeitaufschub zu. So haben Sie einige Tage Zeit, die Papiere in Ruhe zu suchen.

  • Versicherungspolicen
  • Vertragsunterlagen bzw. Teilnehmernummern  von z.B. GEZ, Rheinenergie, Mobilfunk und sonstige laufende Verträge. Diese werden von uns gekündigt.
  • Bei schon vorhandenem Grab: Graburkunde

Erbschein und Rente

Erbschein - warum und wo?

Häufig kommt die Frage auf, was ein Erbschein ist und wozu dieser überhaupt benötigt wird. Auf der rechten Seite können Sie sich hierzu als Erstinformation ein Infoblatt anschauen oder herunterladen.

Der Erbschein wird beim jeweiligen Nachlassgericht beantragt. In Köln finden Sie das Nachlassgericht hier.

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Informationen zum Erbschein
Informationen zum Erbschein.pdf
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Witwen / Witwerrente

Ist Ihr Ehepartner verstorben, so haben Sie in der Regel Anspruch auf Witwen / Witwerrente. Es wird zunächst ein Vorschuss für Sie durch uns beantragt ("Sterbevierteljahr"), anschließend beantragen Sie selbst oder ein ein Bevollmächtigter die eigentliche Rente. Welche Unterlagen Sie benötigen und wo Sie diesen Antrag stellen können (sofern in Köln beantragt wird, andere Stellen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage), erfahren Sie im Infoblatt auf der rechten Seite.

Anspruch auf Voll- und Halbwaisenrente besteht bis zur Vollendung des 27.sten Lebensjahres, sofern Sie sich noch in der Ausbildung befinden.

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Informationen zur Beantragung von Witwer-Witwen-Halb- und Vollwaisenrente
Informationen Hinterbliebenenrente.pdf
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